Rasseliste Kat.1
Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit.
Bei diesen Rassen wird die gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit stets vermutet, es gibt keinen
Wesenstest zur Beweisumkehr.
Artikel 37 Absatz 1 des Landesstraf- und Verordnungsgesetz i.V.m. 51 Absatz 2 der Verordnung über
Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit.
Zu den Hunden der Kategorie 1 zählen folgende Rassen und auch Mischlinge hieraus.
-American Pitbull Terrier
-American Staffordshire Bul lterrier
-Staffordshire Bullterrier
-Tosa lnu
-Bandog
Für die Haltung dieser Rassen ist kein Negativzeugnis möglich, diese Hunde benötigen eine
Haltergenehmigung.
Rasseliste Kat. 2
Bei diesen Hunden wird die gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit vermutet, solange diese
nicht durch einen Wesenstest widerlegt wird. (Beweisumkehr)
Artikel 37 Abs. 2 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes i.V.m. 5L Absatz 2 der Verordnung über
Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit.
Zu den Hunden der Kategorie ll zählen folgende Rassen und auch Mischlinge hieraus.
-Alano
-American Bulldog
-Bullmastiff
-Bullterrier
-Cane Corso
-Dogo Argentino
-Dogue Bordeaux (Bordeauxdogge)
-Fila Brasileiro
-Mastiff
-Mastin Espaniol
-Mastino Napoletana
-Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
-Perro de Presa Mallorquin
-Rottweiler